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  • 20. Verordnung vom 14. Februar 1868, betr. die Abänderung der Verordnung vom 16. März 1855 wegen Abänderung des Jagdgesetzes und der Verordnung vom 21. August 1861 wegen Einführung von Tagesjagdpässen an Ausländer

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1868-02-14
    Seitenbereich:
    0193
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 20; Erlass: 1868-02-14
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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