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  • 28. Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Mai 1850, bei Veröffentlichung der zwischen den Staatsregierungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach und der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Appellationsgerichts und zweier gemeischaftlichen Kreisgerichte, sowie zwischen den beiden zuerst genannten Regierungen über die Errichtung zweier gemeinschaftlichen Justizämter abgeschlossenen Verträge.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1850-05-24
    Seitenbereich:
    0399
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 28; Erlass: 1850-05-24
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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