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  • 33. Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Würtemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, den zu dem Thüringer Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, dem Herzogthümern Braunschweig und Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und dem Großherzogthum Luxemburg andererseits wegen Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1847-08-18
    Seitenbereich:
    0139
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 33; Erlass: 1847-08-18
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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