Listeneinstieg

  • 20. Bekanntmachung des Fürstl. Geheime-Raths-Collegiums, die Publication nachverzeichneter Reichsgesetze betreffend, d. d. 3. Nov. 1848.

    Sonstige Titel:
    a. Gesetz, betreffend das Verfahren im Falle gerichtlicher Anklagen gegen Mitglieder der verfassunggebenden Reichsversammlung (S. 0055)
    b. Verordnung, betreffend eine Matrikularumlage zur Bestreitung der Kosten der Reichsversammlung und der Centralgewalt, vom 30. Sept. 1848. (S. 0056)
    c. Bekanntmachung des Reichsministeriums der Finanzen, betreffend die Vertheilung der Umlage von 120,000 Gulden auf die einzelnen Staaten; vom 30. September 1848. (S. 0057)
    d. Gesetz zum Schutze der verfassunggebenden Reichsversammlung und der Beamten der provisorischen Centralgewalt. (S. 0058)
    e. Verordnung, betreffend die Beschaffung von 5,250,000 fl. (3,000,000 Thaler) für die deutsche Marine; vom 10. October 1848. (S. 0060)
    f. Bekanntmachung des Reichsministeriums der Finanzen, betreffend die Vertheilung der vorläufig für die deutsche Marine verfügbar zu machenden 5,250,000 fl. (3,000,000 Thaler) auf die einzelnen Staaten, vom 10. October 1848. (S. 0061)
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-11-03
    Seitenbereich:
    0055
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 20; Erlass: 1848-11-03
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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