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  • 881. Verordnung, die Gesetzeskraft des Gesetzes über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten, der Grundbuchsordnung und des Gesetzes über die Erhebung einer Werthabgabe von bei’m Grundbuchamte anzubringenden Anträgen betreffend, vom 1. November 1878.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1878-11-01
    Seitenbereich:
    0123
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 881; Erlass: 1878-11-01
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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