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  • 604. Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1868 Nr. 2, enthaltend: (Nr. 47) die Bekanntmachung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes, vom 15. Februar 1868, (Nr. 48) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika, Freiherrn von Gerolt, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 49) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Majestät dem Könige der Niederlande, Grafen von Perponcher, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 50) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Ihrer Majestät der Königin von Spanien, Freiherrn von Canitz und Dallwitz, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 51) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen, Freiherrn von Richthofen, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 52) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei der Ottomanischen Pforte, Grafen Brassier de St. Simon, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 53) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei dem Bundesrathe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Generallieutenant von Roeder, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 54) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Heiligkeit dem Papste, von Arnim, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 55) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters bei Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland, Staatsministers Grafen von Bernstorff, als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter des Norddeutschen Bundes, (Nr. 56) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Majestät dem Könige von Dänemark, von Heydebrand und der Lasa, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes, (Nr. 57) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Kaiserl. Russischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Geheimenraths von Oubril, bei dem Norddeutschen Bunde, (Nr. 58) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Kgl. Niederländischen außerordentlichen Gesandten u. bevollmächtigten Ministers Grafen von Bylandt bei dem Norddeutschen Bunde und (Nr. 59) die Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung des Königl. Schwedischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Kammerherrn Sandströmer, bei dem Norddeutschen Bunde.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1868-03-07
    Seitenbereich:
    0703
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 604; Erlass: 1868-03-07
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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