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  • 592. Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1867 Nr. 10, enthaltend (Nr. 21) die Verordnung vom 7. November 1867, betreffend die Einführung Preußischer Militairgesetze im ganzen Bundesgebiete und (Nr. 22) das Gesetz vom 9. November 1862, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste. Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1867 Nr. 11, enthaltend: (Nr. 23) das Gesetz vom 8. November 1867, betreffend die Organisation der Bundeskonsulate, sowie die Amtsrechte und Pflichten der Bundeskonsuln, (Nr. 24) das Gesetz vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung und (Nr. 25) das Gesetz vom 14. November 1867, betreffend die vertragsmäßigen Zinsen.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1867-12-04
    Seitenbereich:
    0339
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 592; Erlass: 1867-12-04
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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