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  • 654. Ministerialbekanntmachung, den zwischen der Staatsregierung der Herzogthümer Coburg und Gotha, ingleichen der Staatsregierung des Fürstenthums Reuß älterer Linie einerseits und den Staatsregierungen des Großherzogthams Sachsen-Weimar-Eisenach, ingleichen der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen sowie des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie andererseits wegen Anschlusses der Herzogthümer Coburg und Gotha und des Fürstenthums Reuß älterer Linie an das Appellationsgericht in Eisenach abgeschlossenen Vertrag betreffend, vom 15. August 1868.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1868-08-29
    Seitenbereich:
    0621
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 654; Erlass: 1868-08-29
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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