Listeneinstieg

  • 622. Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1868. Nr. 8. enthaltend (Nr. 84.) den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden, vom 23. November 1867 nebst Schlußprotokoll, (Nr. 85.) den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und Oesterreich andererseits, vom 23. November 1867 nebst Schlußprotokoll, (Nr. 86.) den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Kaiserthum Oesterreich, betreffend die geschlossenen Posttransite, vom 30. November 1867 und (Nr. 87.) die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins, vom 15. April 1868.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1868-05-06
    Seitenbereich:
    0009
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 622; Erlass: 1868-05-06
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz