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  • 24. Verkündigung der in Nr. 1 und 2 des Reichsgesetzblattes enthaltenen Gesetze, betreffend: a. die Verkündigung der Reichsgesetze und Verfügungen der provisorischen Centralgewalt; b. die Einführung einer provisorischen Centralgewalt für Deutschland; c. das Verfahren im Falle gerichtlicher Anklagen gegen Mitglieder der verfassunggebenden Reichsversammlung

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-10-04
    Seitenbereich:
    0165
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 24; Erlass: 1848-10-04
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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