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  • 20. Gesetz, die Ueberlassung des dem Domänenfiskus zustehenden Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden an den Eigenthümer desselben betreffend

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-09-01
    Seitenbereich:
    0149
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 20; Erlass: 1848-09-01
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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