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  • 19. Bekanntmachung des Fürstl. Steuer-Collegium, die zur Erleichterung des Verkehrs mit dem Großherzogthum Sachsen-Weimar getroffene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Annahme der Scheidemünze des 24½ Gulden- und 14 Thalerfußes bei den an der beiderseitigen Landesgränze belegenen Chausseegelder-Einnahmen betreffend, d. d. 30. Juni 1841.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1841-06-30
    Seitenbereich:
    0103
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 19; Erlass: 1841-06-30
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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