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  • 1. Verordnung der Fürstl. Regierung vom 16. December 1840, das Verbot der Einführung der Scheidemünze, welche nicht von Staaten der süddeutschen Münzconvention oder von Staaten, die nach der allgemeinen Münzconvention zu dem 14 Thalerfuße sich bekennen, geprägt ist, betreffend.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1840-12-16
    Seitenbereich:
    0001
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 1; Erlass: 1840-12-16
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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