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  • 4. Gesetz vom 24. September 1921, betreffend eine Abänderung des Gesetzes vom 26. März 1914 über die künftige Geltung des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911 (Ges.-S. S. 79)

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1921-09-24
    Seitenbereich:
    0008
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 4; Erlass: 1921-09-24
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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