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  • 19. Ministerialbekanntmachung, betreffend die Verträge zwischen der diesseitigen Staatsregierung und beziehungsweise den Staatsregierungen des Königreichs Preußen, des Großherzogthums S. Weimar-Eisenach, des Herzogthums S. Altenburg, des Herzogthums S. Coburg-Gotha, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt, des Fürstenthums Reuß ä. L. und des Fürstenthums Reuß j. L. vom 19. Februar 1877, 23. April 1878, 17. Oktober 1878 und 11. November 1878 über die Aufhebung des Gesammt-Ober-Appellationsgerichts in Jena, die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts in Jena, den Beitritt des Königreichs Preußen für einige Gebietstheile zum Vertrage über das gemeinschaftliche Oberlandesgericht, die Begründung einer Gerichtsgemeinschaft für einzelne Gebietstheile des Königreichs Preußen, des Herzogthums S. Meiningen und des Herzogthums S. Coburg-Gotha, die Begründung einer Gerichtsgemeinschaft für einzelne Gebietstheile von Preußen, S. Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt und die Bildung gemeinschaftlicher Schwurgerichtsbezirke

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1879-03-26
    Seitenbereich:
    0067
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 19; Erlass: 1879-03-26
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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