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  • 32. Verordnung, betr. die Ausführung der Art. 3 und 10 des Gesetzes vom 25. Juni 1853 über die Wahl der Landtagsabgeordneten für das Herzogthum

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1853-10-12
    Seitenbereich:
    0290
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 32; Erlass: 1853-10-12
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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