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  • 17. Hierzu Verzeichniß derjenigen Erzeugnisse der Staaten Hannover, Oldenburg und Braunschweig, welche bei ihrem Eingange in das Königreich Preußen und die mit demselben im Zollvereine sich befindenden Staaten eine niedrigere, als die im Zolltarif aufgeführte Eingangsabgabe zu entrichten haben, beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1838-01-02
    Seitenbereich:
    0222
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 17; Erlass: 1838-01-02
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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