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  • 17. C., Uebereinkunft zwischen den zuerst genannten Staaten einerseits und Braunschweig andererseits wegen des Anschlusses des Fürstenthums Blankenburg nebst dem Stiftsamte Walkenried, ferner des Amtes Calvörde, des Braunschweigischen Antheils des Dorfes Pabstorf und des Dorfes Hessen an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1838-01-02
    Seitenbereich:
    0202
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 17; Erlass: 1838-01-02
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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