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  • 20. Gesetz, den Wegfall der Zuziehung eines Deputirten des Herzoglichen Landgerichts hier zu den Ausloosungen der Schuldbriefe der Staatskasse, welche auf Grund des Entschädigungsgesetzes zur Gewerbeordnung Nr. 728, Band XII der Gesetzsammlung ausgegeben sind, sowie der Schuldbriefe der Ablösungskasse, ingleichen die Mortification der genannten Schuldbriefe der Staatskasse und der Ablösungskasse betreffend. Vom 15. Juli 1882

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1882-07-15
    Seitenbereich:
    0101
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 20; Erlass: 1882-07-15; Ausgabe: 1882-08-05
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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