Listeneinstieg

  • 2. Ministerialbekanntmachung, den zwischen den Staatsregierungen des Königreichs Preußen, des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzogthums Sachsen-Meiningen, des Herzogthums Sachsen-Altenburg, der Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt, des Fürstenthums Reuß ä. L. und des Fürstenthums Reuß j. L. unter dem 30. März 1889 abgeschlossenen Nachtrags-Vertrag zu dem Staatsvertrage vom 11. November 1878 über die Bildung gemeinschaftlicher Schwurgerichte betreffend, vom 3. Januar 1890

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1890-01-03
    Seitenbereich:
    0003
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 2; Erlass: 1890-01-03; Ausgabe: 1890-02-05
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz