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  • 15. Verordnung über die Ausführung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Mai 1888, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren bestimmten Anlagen, vom 22. Juli 1888

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1888-07-22
    Seitenbereich:
    0065
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 15; Erlass: 1888-07-22; Ausgabe: 1888-07-28
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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