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  • 829. Ministerialbekanntmachung, die zwischen der Königlich Sächsischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Regierung getroffene Vereinbarung wegen eines Nachtrags zu der zwischen beiden Regierungen wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe unter dem 10. Juni, bez. 27. Juli 1848 abgeschlossenen Uebereinkunft betreffend; vom 11. Mai 1866

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1866-05-11
    Seitenbereich:
    0155
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 829; Erlass: 1866-05-11
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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