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  • 15. Ministerialbekanntmachung, die zwischen der diesseitigen Staatsregierung einerseits und der Staatsregierung des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach sowie des Fürstenthums Reuß j. L. andererseits unterm 9. Nov. vorigen Jahres abgeschlossenen Verträge über die Vollstreckung der von den Großherzoglich Sächsischen und Fürstlich Reußischen Gerichten erkannten Zuchthausstrafen in dem Zuchthause zu Gräfentonna, sowie der von den genannten Gerichten erkannten, die Dauer von drei Monaten übersteigenden Gefängnißstrafen in dem Landesgefängniß zu Hassenberg, sowie den zwischen der diesseitigen Staatsregierung und der Staatsregierung des Fürstenthums Reuß j. L. einerseits und der Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenach’schen Staatsregierung andererseits unterm 9. November vorigen Jahres abgeschlossenen Vertrag über die Mitbenutzung der Correctionsanstalt zu Eisenach betreffend. Vom 10. Juni 1872

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1872-06-10
    Seitenbereich:
    0061
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 15; Erlass: 1872-06-10; Ausgabe: 1872-06-29
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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