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  • 9. Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1869, die Einführung des im Herzogthum Sachsen-Gotha geltenden Rechts in den vom Großherzogthum Sachsen-Weimar an dasselbe abgetretenen Gebietstheilen, so wie die Zuweisung dieser Gebietstheile zu den bestehenden Gerichtssprengeln betreffend. (Gesetz-Sammlung, Jahrgang 1869, Nr. 19.) Vom 29. Juni 1871

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1871-06-29
    Seitenbereich:
    0043
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 9; Erlass: 1871-06-29; Ausgabe: 1871-07-01
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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