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  • 3. Ministerialbekanntmachung, die Abänderung des Regulativs über die zollamtliche Behandlung der mit den Posten eingehenden, ausgehenden und durchgehenden Gegenstände betreffend. Vom 24. April 1871

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1871-04-24
    Seitenbereich:
    0009
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 3; Erlass: 1871-04-24; Ausgabe: 1871-05-06
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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