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  • 333. Bekanntmachung der Herzogl. Landesregierung über den Erlaß des 7. Stücks des Reichs-Gesetz-Blattes, ausgegeben Frankfurt a. M. den 4. December 1848, enthaltend: Verordnung, die baare Vergütung für die Verpflegung der Reichstruppen betr., vom 27. November 1848; Bekanntmachung des Reichsministeriums der Finanzen, betr. die Vertheilung der für die Verpflegung der Reichstruppen umzulegenden 1,750,000 fl. (1,000,000 Thlr.) auf die einzelnen Staaten, vom 27. November 1848; vom 9. December 1848.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-12-09
    Seitenbereich:
    0089
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 333; Erlass: 1848-12-09
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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