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  • 322. Bekanntmachung der Herzogl. Landesregierung über den Erlaß des 1. Stücks des Reichs-Gesetz-Blattes, enthaltend: Gesetz, betr. die Verkündigung der Reichsgesetze und der Verfügungen der provisorischen Centralgewalt; Verordnung, betr. die Herausgabe des Reichs-Gesetz-Blattes, vom 27. September 1848; Verfügung des Reichsministeriums der Justiz vom 27. Septbr. 1848, betr. die Herausgabe des Reichs-Gesetz-Blattes; Gesetz über Einführung einer provisorischen Centralgewalt für Deutschland; vom 18. October 1848.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-10-18
    Seitenbereich:
    0017
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 322; Erlass: 1848-10-18
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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