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  • 31. Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Nov. 1864, die gegenseitige Zulassung der von den hiesigen und Fürstl. Schwarzburg-Sondershäusischen Aichungsbehörden justirten Gewichte und Waagen im Marktverkehr und beim Hausirhandel betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1864-11-16
    Seitenbereich:
    0172
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 31; Erlass: 1864-11-16
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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