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  • [Nr. 25]: Verordnung zur Ausführung des § 13 Abs. 5 und 6 des deutsch-russischen Nachlaßabkommens (Anlage zu Art. 22 des Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken vom 12. Oktober 1925 — RGBl. 1926 Teil II S. 60 ff. —) und des Art. III der Verordnung vom 12. März 1926 zur Ausführung der Verträge zwischen dem Deutschen Reiche und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken vom 12. Oktober 1925 — RGBl. 1926 Teil II S. 179 —

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1931-03-14
    Seitenbereich:
    0101
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 10; Erlass: 1931-03-14; Ausgabe: 1931-04-02
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Land Thüringen (1920 bis 1952)
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