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  • 30. Verordnung des Fürstl. Ministeriums, Abth. der Finanzen, vom 16. September 1851, eine theilweise Abänderung des §. 8 der Ordnung zum Gesetz wegen Besteuerung des Braumalzes vom 12. März 1834 betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1851-09-16
    Seitenbereich:
    0041
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 30; Erlass: 1851-09-16
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Rudolstadt
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