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  • [Nr. 9]: Verordnung über die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte und über die gewerbsmäßige Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1930-02-01
    Seitenbereich:
    0009 - 0012
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 4; Erlass: 1930-02-01; Ausgabe: 1930-02-13
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Land Thüringen (1920 bis 1952)
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