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  • 6. Bekanntmachung Fürstl. Regierung, den mittelst Erklärung vom 24. März l. J. bezüglich vom 30. März l. J. nachträglich erfolgten Beitritt der freien Hansestadt Bremen und der Fürstl. Schaumburg-Lippeschen Regierung zu der zwischen der diesseitigen Regierung und mehreren deutschen Bundesstaaten bestehenden Convention wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1852-04-20
    Seitenbereich:
    0015
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß älterer Linie
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