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  • 5. Bekanntmachung, die von dem Großherzogl. Sächs. Staatsministerium anher gemachte Mittheilung über die dortseitige Auslegung resp. Anwendung der Bestimmungen in §§. 5 und 12 des Weimarischen Gesetzes über Abkürzung der Fristen für Verjährung gewisser Forderungsrechte betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1857-01-24
    Seitenbereich:
    0015
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß älterer Linie
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