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  • 18. Regierungsbekanntmachung, die zwischen dem hiesigen Fürstenthum und dem Königreich Belgien unterm 20. Decembr. 1852 geschlossenen Verträge über die Erwerbung von Eigenthum und dessen Ausfuhr, und über die Auslieferung der Verbrecher betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1853-03-14
    Seitenbereich:
    0118 - 0124
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß älterer Linie
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