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  • 5. Landesherrliche Verordnung, die Publication eines Gesetzes über den unbestimmten summarischen Proceß und das Rechnungsverfahren, nebst dazu gegebener Gebührentaxe, ingleichen die bei Einführung dieses Gesetzes zu befolgender Grundsätze betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1852-12-21
    Seitenbereich:
    0009 - 0043
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß älterer Linie
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