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  • 44. Verordnung über laufende Teuerungszulagen für Staatsbeamte, Hilfsbeamte, Geistliche, Volksschullehrer und Lehrerinnen, sowie über laufende Beihilfen für im Ruhestand befindliche Staatsbeamte, Geistliche, Volksschullehrer und Lehrerinnen, sowie für Hinterbliebene von Staatsbeamten, Geistlichen und Volksschullehrern. Vom 9. August 1919

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1919-08-09
    Seitenbereich:
    0279
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 44; Erlass: 1919-08-09; Ausgabe: 1919-09-06
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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