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  • 8. Verordnung, betreffend die Ausdehnung des für das Rechnungsjahr 1918 festgestellten Voranschlags der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben der Staaten Coburg und Gotha auf das Rechnungsjahr 1919. Vom 19. März 1919

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1919-03-19
    Seitenbereich:
    0043
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 8; Erlass: 1919-03-19; Ausgabe: 1919-03-29
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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