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  • Ministerialerklärung, die Gültigkeit der zwischen der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung und der Fürstl. Reuß-Pl. j. L. gemeinschaftlichen Landesregierung unterm 20. März und 28. Febr. 1832 zur Beförderung der Strafrechtspflege und bezügl. zur Beförderung der Civilrechtspflege abgeschlossenen Uebereinkünfte betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1859-06-22
    Seitenbereich:
    0303
    Annotation:
    Erlass: 1859-06-22; Ausgabe: 1859-10-05
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß jüngerer Linie
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