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  • 907. Gesetz, die nachträgliche Besteuerung von Neubauten und Bauerweiterungen in Städten, in welchen die Besteuerung der Gebäude nach dem Miethertrag geordnet ist, betreffend, vom 4. Juli 1879.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1879-07-04
    Seitenbereich:
    0265
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 907; Erlass: 1879-07-04
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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