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  • 83. Gesetz, die Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden und die Ausübung der Jagd betr., vom 2. April 1849.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1849-04-02
    Seitenbereich:
    0843
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 83; Erlass: 1849-04-02
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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