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  • 13. Gesetz, die Wahl der Beisitzer zu den Steuer-Lokal-Kommissionen behufs der erstinstanzlichen Entscheidung über Reklamationen gegen zu hohe Steuereinschätzung betreffend

    Sonstige Titel:
    Steuer-Lokal-Kommissionen, provisorisches Gesetz über die Wahl der Beisitzer zu denselben vom 1. Juli vorigen Jahres vorgelegt, das Gesetz selbst. - (S. 21)
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1852
    Seitenbereich:
    021
    Objekttyp:
    Landtagsverhandlungen
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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