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  • Höchstes Decret, die Amortisation der großherzoglichen Cammer- Schulden betreffend

    Sonstige Titel:
    Beylage 1, Höchstes Rescript vom 12. November 1817 an die Großherzogliche Cammer, die Cammerschulden-Tilgungscasse betreffend
    Beylage 2, Regulativ zu Gründung und Verwaltung einer 765.472 Rthlr. - dermaligen Passiv- Capitalien der Großherzoglichen Cammer - zu verwalten, verzinsen, und durch einen sinkenden Fond dieser Passiven zu tilgen bestimmten, besonders organisirten und dotirten Cammer- Schuldentilgungs- Casse
    Beylage A. I, Stadium , Tilgungsplan von 170.000 Rthlr. Cammerschuld, à 5 prC., mit 3.000 Rthlr. jährl. ursprüngl. Amortisationsfond und accreszirenden Zinsen, à 5 prC
    Beylage B. II, Stadium Tilgungsplan von 88000 Rthlr. Cammerschulden, à pC. mit einen ursprüngl. Amortisationsfond, von 11.720 Rthlr.
    Beylage C. III, Stadium der jährlichen Ausleihung der disponiblen Summe von 15.720 Rthlr. in der Amortisations-Casse bis zur Höhe von 500.000 Rthlr., nebst Accreszirung der disponiblen Summen durch die Zinsen, à 4 prC.
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1817-11-12
    Seitenbereich:
    021 - 031
    Objekttyp:
    Landtagsverhandlungen
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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