Listeneinstieg

  • Nr. 19 : 1. Dezember 1841

    Sonstige Titel:
    Abgaben bei dem Übergange gewisser Erzeugnisse aus einem Vereinslande in das andere. Gesetz vom 1. Dezember
    Bier. Gesetz über die Erhebung der Uebergangsabgaben von demselben vom 1. Dezember
    Brandunglück. Bestimmung über Transport- und Unterhaltungskosten für die Wasserzubringer
    Branntwein. Gesetz über die Erhebung der Uebergangsabgaben von demselben vom 1. Dezember
    Handelsbücher oder Handelsprotokolle, in den vorhin königlich-sächsischen Gebietstheilen. Die in denselben vorbehaltenen Hypotheken sollen bei jeder Uebereignung oder Verpfändung von Immobilien, inbesondere auch bei Anlegung eines jeden Foliums in den Realhypothekenbüchern berücksichtigt werden
    Hypotheken - die reservierten und in den Handelsbüchern oder Handelsprotokollen bemerkten - sollen bei Anlegung eines jeden Foliums in den Realhypothekenbüchern berücksichtigt werden
    immobilien. Die in den Konsensbüchern und Konsensprotokollen in den vormals königlich sächsischen Gebietstheilenvorbehaltenen Hypotheken sollen bei jeder Uebereignung oder Verpfändung von Immobilien berücksichtigt werden
    Konsensbücher oder Konsensprotokolle in den vormals königlich-sächsischen Gebietstheilen. Die in denselben vorbehaltenen Hypotheken sollen bei jeder Uebereignung oder Verpfändung von Immobilien, inbesondere auch bei Anlegung eines jeden Foliums in den Realhypothekenbüchern berücksichtigt werden
    Kurhessen; dessen Beitritt zu dem Vertrage vom 8. Mai 1841 wegen gleichmäßiger Besteuerung des Wein- und Tabakbaues und des gegenseitigen Verkehrs mit Wein und Tabak
    Malz. Uebergangsabgabe von demselben
    Spielkarten. Bestimmung über den Verkehr mit denselben
    Tabaksbau. Gleichmäßige Besteuerung desßelben und gegenseitiger freier Verkehr mit Tabak. Anschluß des Kurfürstenthumes Hessen an den Vertrag vom 8. Mai
    Uebergangsabgaben: a) Gesetz vom 1. Dezember über die Erhebung derselben
    Wasserzubringer. Die Vergütung der Transportkosten bei dem Ausfahren derselben
    Wein. Uebergangsabgabe von demselben
    Weinbau - gleichmäßige Besteuerung desßelben und gegenseitiger freier Verkehr mit Wein. Anschluß der kurfürstlich hessischen Staatsregierung an den Vertrag vom 8. Mai 1841
    Zollverfassungsangelegenheiten: 3) Handelsverträge e) Beitritt des Kurfürstenthumes Hessen zu dem Vertrage unter d. Ministerialbekanntmachung vom 19. November 6) Bestimmung über den Verkehr mit Spielkarten. Ministerialbekanntmachung vom 22. November 7) Gesetz über die Erhebung der Uebergangsabgaben vom 1. Dezember
    Zubringer - Wasserzubringer - Die Vergütung der Transportkosten bei dem Ausfahren derselben
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1841-12-01
    Seitenbereich:
    227 - 234
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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