Listeneinstieg

  • Nr. 11 : 17. July 1841

    Sonstige Titel:
    Abzugsgeld. Aufhebung desßelben zwischen dem Großherzogthume und der Krone Belgien
    Altenburg (Haupt- und Residenzstadt). Die Personentaxe auf dem Eilwagen zwischen derselben und der Haupt- und Residenzstadt Weimar ermäßigt
    Auswanderungssteuer, Aufhebung derselben zwischen dem Großherzogthume und der Krone Belgien
    Bairische Geistliche und Konfessionen; denselben ist die Trauung eines Ausländers nur unter gewissen Bedingungen gestattet
    Bairische Unterthanen; jede von denselben im Auslande eingegangene Ehe, ohne Erlaubnis der betroffenen Bairischen Civilobrigkeit, ist in staatsrechtlicher Hinsicht ungültig
    Belgien - Königreicht - Übereinkunft mit demselben wegen wechselseitiger Freizügigkeit
    Berka an der Ilm. Errichtung einer Post Kollektion daselbst
    Blankenhain. Binnen-Porto-Taxe zwischen diesem Orte, Berka an der Ilm, Rudolstadt und Weimar
    Buttlar. Errichtung eines Fahrpostkurses zwischen diesem Orte und Tann nebst Taxe
    Creuzburg an der Werra. Errichtung einer Post Kollektion daselbst nebst Binnen-Porto-Taxe
    Ehe eines Bairischen Unterthanen im Auslande ohne Erlaubnis der Bairischen Civilobrigkeit ist völlig ungültig
    Eisenach. Binnen-Porto-Taxe zwischen dieser Stadt, Creuzburg an der Werra und Netra
    Freizügigkeit - wechselseitige - mit dem Königreiche Belgien. Diesfällige Übereinkunft
    Geisa. Errichtung eines Fahrposten-Kurses zwischen Buttlar und Tann über Geisa nebst Taxe
    Heimfallsrecht; dessen Aufhebung zwischen dem Großherzogthume und der Krone Belgien
    Leutenthal. Die vom dasigen Rittergute bisher zuständige Gerichtsbarkeit wird dem Justizamte Buttstädt überwiesen
    Netra. Binnen-Porto-Taxe zwischen diesem Orte, Creuzburg an der Werra und Eisenach
    Postkollektion, errichtet zu Berka an der Ilm und zu Creuzburg an der Werra
    Postkurs - Fahrpost-Kurs - zwischen Buttlar und Tann, über Geisa; dessen Errichtung nebst Tarif
    Postordnung vom 26. November 1819: c) Authentische Interpretation des §. 1 derselben, im Betreff der Beförderung postpflichtiger Gegenstände vom Auslande in das Großherzogthum, oder deren Annahme im Großherzogthume zur Beförderung in das Ausland, oder deren Durchführung durch das Großherzogthum
    Postordnung vom 26. November 1819: d) Die Personentaxe auf dem Eilwagen zwischen Weimar und Altenburg wird vom 1. Juli 1841 an auf 8 Silbergroschen für die Weile ermäßigt
    Posttarife: a) zwischen Berka an der Ilm einerseits und Weimar, Blankenhain und Rudolstadt andererseits, b) zwischen Creuzburg an der Werra einerseits und Eisenach und Neutra andererseits
    Rudolstadt. Binnen-Porto-Taxe zwischen dieser Stadt, Berka an der Ilm, Blankenhain und Weimar
    Tann. Errichtung eines Fahrpost-Kurses zwischen diesem Orte und Buttlar nebst Tarife
    Trauung eines Ausländers ist den Bairischen Geistlichen aller Konfessionen nur unter gewissen Umständen gestattet
    Weimar, Verträge mit anderen Staaten: 1) mit Belgien, wegen wechselseitiger Freizügigkeit
    Weimar (Haupt- und Residenzstadt): a) Binnenportotaxe zwischen dieser Stadt , Berka an der Ilm, Blankenhain und Rudolstadt b) Personentaxe auf dem Eilwagen zwischen dieser Stadt und der Stadt Altenburg ermäßigt
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1841-07-17
    Seitenbereich:
    167 - 174
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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