Listeneinstieg

  • Nr. 9 : 22. July 1840

    Sonstige Titel:
    Abzugsgeld. Aufhebung desßelben zwischen dem Großherzogthume und der Krone Frankreich
    Bremen, freie Hanse-Stadt, Übereinkunft mit derselben wegen gegenseitiger Verkehrserleichterungen
    Depositen. Bei deren Einsendung an die Haupt-Landschaftskasse findet das gesetzliche Porto-Freithum unter einer gewissen Voraussetzung statt
    Frankreich. Aufhebung des Abzugsgeldes zwischen diesem und dem Großherzogthume
    Heimfallsrecht. Aufhebung desßelben zwischen der Krone Frankreich und dem Großherzogthume
    Mechelroda. Die Abtretung der Gerichtsbarkeit über Ort und Flur Mechelroda an Großherzogliche Kammer
    Porto-Freithum in Ansehnung der an die Hauptlandeskasse einzusendenden Depositengelder
    Weimar (Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach). Vertrag mit der freien Hansestadt Bremen, im Betreff desßelben Gegenstandes
    Weimar (Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach). Vertrag mit der Krone Frankreich, wegen Aufhebung des Abzugsgeldes und des Heimfallrechtes
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1840-07-22
    Seitenbereich:
    117 - 120
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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