Listeneinstieg

  • Nr. 5 : 8. April 1840

    Sonstige Titel:
    Großherzog, königliche Hoheit. Wer Schriften oder Kunstwerke höchstdemselben zu widmen Veranlassung zu haben glaubt, soll erst beim Staatsministerium schriftlich um Erlaubnis suchen
    Kunstwerke. Zusendungen und Zueignungen solcher, gerichtet an seine königliche Hoheit, den Großherzog, werden ohne vorrausgegangene Bestellung oder dazu erhaltene Erlaubnis nicht angenommen
    Preußische Unterthanen. deren Trauung im Großherzogthume
    Trauung preußischer Unterthanen in dem Großherzogthume. Diesfällige Vorschrift
    Waarenverzeichnis, amtliches zu dem Vereinszolltarife für dei Jahre 1840, 1841 und 1842
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1840-04-08
    Seitenbereich:
    053 - 054
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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