Listeneinstieg

  • Nr. 3 : 26. Februar 1840

    Sonstige Titel:
    Heimathschein. Bestimmung darüber, was er enthalten muss
    Ilmenau. Gesetz zum Schutz der Jagdreviere im dasigen Amtsbezirke gegen Wilddiebstahl vom 17. Januar
    Jagdreviere im Amtsbezirke Ilmenau. Gesetz zum Schutz der Jagdreviere im dasigen Amtsbezirke gegen Wilddiebstahl vom 17. Januar
    Salz. Die zum Verkaufe des Salzes im Einzelnen bestellten Personen sollen sämtlich verpflichtet werden
    Trauung - jede im Auslande erfolgende Trauung eines inländischen Statsbürgers ohne erlangten Trauschein von einer dieseitigen Behörde ist ungültig
    Versender binnen-kontrollpflichtiger Waaren, siehe auch Waarenführer
    Waarebführer, welcher binnen-kontrollpflichtige Waaren, ohne bei den amtlich abgestempelten obbrigkeitlich beglaubigten Frachtbriefe transportiert, soll neben dem Versender nach dem Zollstrafgesetze bestraft werden
    Wilddiebstahl. Gesetz zum Schutze gegen denselben auf den Jagbdrevieren im Amtsbezirke Ilmenau
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1840-02-26
    Seitenbereich:
    009 - 012
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz