Listeneinstieg

  • Nr. 23 : 21. December 1839

    Sonstige Titel:
    Aktenversendungen. Im Civilprozesse zu auswärtigen Erkenntnisse auf den Antrag einer Partei, welcher das Armenrecht zugestanden worden
    Gera (Fürstenthum). Vereinbarung mit demselben wegen eines Zusatzes zu der Konvention von Jahre 1832 im Betreff der Strafrechtspflege
    Hannoversches Reisedokument - jedes muss zum Zeichen seiner Echtheit mit einem Preßstempel versehen seyn
    Oberappellationsgerichtsordnung. Authentische Interpretation derselben im Betreff der Aktenversendung an das Oberappellationsgericht
    Preßstempel - jedes Hannoversche Reisedokument muß mit einem solchen versehen seyn
    Reisedokument. Jedes Hannoversche Reisedokument muß mit einem Preßstempel versehen seyn
    Sachwalter. Authentische Interpretation des §. 23 des Gesetzes vom 15. April 1838 über die Gebühren der Sachwalter, wegen Bestellung eines Offizialanwaltes für arme Parteien
    Schleiz (Fürstenthum). Vereinbarung mit demselben wegen eines Zusatzes zu der Konvention vom Jahre 1832 im Betreff der Strafrechtspflege
    Strafrechtspflege. Zusatz zu Artikel 10 der Konvention mit den Fürstenthümern Reuß-Schleiz und Reuß-Gera vom Jahre 1832
    Urthelsvertrag; dessen Bestreitung in Fällen, wo die Kosten wegen Versendungder Akten der armen Partei zur Last stellen
    Weimar. Vertrag mit den Fürstenthümern Reuß-Gera und Reuß-Schleiz, im Betreff des Zusatzes zu der Konvention vom Jahre 1832 wegen der Beförderung der Strafrechtspflege
    Zeugengebühren sollen in allen Strafrechtsfällen bei Unvermögenheit der Inkulpaten gegenüber den Fürstenthümern Reuß-Gera und Reuß-Schleiz unter die baaren Auslagen gerechnet und ersetzt werden
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1839-12-21
    Seitenbereich:
    453 - 455
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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