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  • Nr. 25. Vertrag mit Weimar über gegenseitige Stellung der Forst- und Jagdverbrecher : Coburg, den 13. Juni 1829 / Herzoglich S. Landes-Regierung, Rose

    Sonstige Titel:
    Zwischen dem Herzogl. S. Justizcollegium zu Coburg und der Großherzogl. S. Landesregierung zu Weimar ist, ... : Coburg, am 15. April 1829 / (L. S.) Herzoglich S. Justizcollegium, Opitz
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1829-06-13
    Seitenbereich:
    055 - 058
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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