Listeneinstieg

  • Nr. 4 : 02. Februar 1839

    Sonstige Titel:
    Abgeordnete - landständische und deren Stellvertreter. Bekanntmachung wegen der Wahl solcher: a) im Stande der Rittersgutbesitzer des Weimar.Jenaischen Kreises b) im achten städtischen Wahlbezirk
    Allodial-Grundstücke in den vorhin königlich Sächsischen Gebietstheilen. Das Erlöschen der auf bestimmte Zeit ertheilten Konsense zu Verpfändung dieser Allodial-Grundstücke
    Bundestagsbeschluss vom 23. November 1838 im Betreff des Schutzes gegen den Nachdruck der Werke D. Friedrich von Schiller
    Konsense, welche auf bestimmte Zeit oder auf bestimmte Jahre zu Verpfändung von Allodialgrundstücken oder von Lehengütern in den vorhin königl. Sächsischen Gebietstheilen ertheilt worden, deren Dauer und Erlöschen
    Landtagsabgeordnete und deren Stellvertreter. Bekanntmachung wegen der Wahl solcher: a) im Stande der Rittergutsbesitzer des Weimar.Jenaischen Kreises b) im achten städtischen Wahlbezirk
    Lehengüter in den vorhin königlichen Sächsischen Gebietstheilen. Die Dauer der nur auf bestimmte Jahre ertheilten Konsense zu Verpfändung dieser Lehengüter
    Nachdruck der Werke des Dichters D. Friedrich von Schiller. Bundestagsbeschluss zum Schutze gegen jenen
    Steuer-Termine. Das Ausschreiben derselben in den Jahren 1839, 1840 und 1841, nach Maßgabe des Steuer-Patentes vom 28. Dezember 1838
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1839-02-02
    Seitenbereich:
    023 - 028
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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